DIN 13157 – Was Arbeitgeber wirklich wissen müssen

Wer Mitarbeiter beschäftigt, muss einen Verbandkasten bereitstellen – das schreibt das Gesetz vor. Was genau in den Betriebsverbandkasten gehört, wie oft er geprüft werden muss und was bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft droht – kompakt erklärt.
DIN 13157 – Was Arbeitgeber wirklich wissen müssen

DIN 13157 – Was Arbeitgeber wirklich wissen müssen

DIN 13157 – Was Arbeitgeber wirklich wissen müssen

Wer ein Unternehmen betreibt, ist gesetzlich verpflichtet, Erste-Hilfe-Ausrüstung bereitzustellen. Die Grundlage dafür ist die DIN 13157 – eine Norm, die genau festlegt, was in einem Betriebsverbandkasten enthalten sein muss. Doch viele Arbeitgeber wissen nicht, was konkret vorgeschrieben ist, wer kontrolliert und was bei Verstößen droht.

Dieser Artikel gibt einen kompakten Überblick – ohne Fachchinesisch.


Was ist die DIN 13157?

Die DIN 13157 ist eine deutsche Norm für Verbandkästen in Betrieben. Sie definiert Mindestanforderungen an Inhalt, Verpackung und Kennzeichnung von Erste-Hilfe-Material am Arbeitsplatz.

Konkret schreibt sie vor, welche Verbandmaterialien, Pflaster, Kompressen und Hilfsmittel in welcher Menge vorhanden sein müssen. Der Verbandkasten nach DIN 13157 ist für kleinere Betriebe bis ca. 50 Mitarbeiter vorgesehen.

Für größere Betriebe oder Betriebe mit erhöhtem Unfallrisiko gilt die DIN 13169 – der erweiterte Betriebsverbandkasten.


Wer ist betroffen?

Grundsätzlich jeder Arbeitgeber – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. Die Pflicht zur Ersten Hilfe ergibt sich aus:

  • § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Erste-Hilfe-Maßnahmen müssen organisiert sein
  • DGUV Vorschrift 1 – konkrete Anforderungen der Berufsgenossenschaften
  • ASR A4.3 – Technische Regel für Arbeitsstätten zu Sanitärräumen und Erste Hilfe

Das bedeutet: Ob Büro, Werkstatt, Baustelle oder Kita – der Verbandkasten ist Pflicht.


Was muss im Verbandkasten nach DIN 13157 enthalten sein?

Der Inhalt ist normiert und umfasst unter anderem:

  • Pflaster in verschiedenen Größen
  • Verbandpäckchen klein und mittelgroß
  • Kompressen und Fixierbinden
  • Dreiecktuch und Sicherheitsnadeln
  • Einmalhandschuhe und Rettungsdecke
  • Erste-Hilfe-Broschüre

Wichtig: Abgelaufenes Material zählt nicht. Der Inhalt muss regelmäßig geprüft und aufgefüllt werden.


Wie viele Verbandkästen brauche ich?

Die DGUV gibt folgende Richtwerte:

Betriebsgröße Empfehlung
Bis 50 Mitarbeiter 1 × DIN 13157
Ab 50 Mitarbeiter 1 × DIN 13169
Baustellen bis 50 MA 1 × DIN 13157
Baustellen ab 50 MA 1 × DIN 13169

Bei mehreren Etagen oder weit auseinanderliegenden Arbeitsbereichen empfiehlt die Berufsgenossenschaft einen Verbandkasten pro Bereich – unabhängig von der Mitarbeiterzahl.


Wo muss der Verbandkasten hängen?

Der Standort ist nicht beliebig. Folgende Regeln gelten:

  • Gut sichtbar und leicht zugänglich – keine verschlossenen Schränke
  • Gekennzeichnet mit dem grünen Erste-Hilfe-Symbol
  • Nicht in der Nähe von Gefahrstoffen oder extremer Hitze
  • Allen Mitarbeitern bekannt – Standort muss kommuniziert werden

Wer kontrolliert und was droht bei Verstößen?

Die Kontrolle erfolgt durch die Berufsgenossenschaft (BG) im Rahmen von Betriebsbesichtigungen. Fehlt der Verbandkasten oder ist er unvollständig, drohen:

  • Verwarnungen und Nachbesserungsfristen
  • Bei wiederholten Verstößen: Bußgelder
  • Im Schadensfall: Haftungsrisiken für den Arbeitgeber

Wie oft muss der Inhalt erneuert werden?

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist – aber die Faustregel lautet:

Mindestens einmal jährlich prüfen, Ablaufdaten kontrollieren und verbrauchtes Material sofort nachfüllen. Viele Betriebe nutzen dafür Nachfüllsets nach DIN 13157 – die enthalten genau die richtigen Materialien in normgerechter Menge.


Fazit

Die DIN 13157 ist kein bürokratisches Detail – sie ist die Grundlage für funktionierende Erste Hilfe im Betrieb. Ein vollständiger, zugänglicher und regelmäßig geprüfter Verbandkasten schützt Mitarbeiter und den Arbeitgeber gleichermaßen.

Tipp: Wer auf Nummer sicher gehen will, greift zu einem Komplettset nach DIN 13157 – dort ist alles bereits normgerecht zusammengestellt, inklusive Prüfnachweis.


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